Statuten
Art, Zweck Unter dem Namen "Jahrgängerverein 1967" Besteht ein Verein,
dessen Zweck es ist, die Kontakte innerhalb des Jahrgangs zu pflegen.
Organe Die jeweilige Zusammenkunft (HV) findet alle fünf Jahre statt.
Sie regelt demokratisch alle wichtigen Geschäfte.
Die Kommission setzt sich zusammen aus:
PräsidentIn, AktuarIn, KassierIn sowie zwei BeisitzerInnen.
Sie erledigt die laufenden Arbeiten und orientiert die Versammlung.
Sie organisiert die Zusammenkünfte.
Sie führt die Kasse und legt der HV die revidierte Rechnung vor.
Jahresbeitrag An den organisierten Anlässen wird ein Beitrag erhoben,
der sich nach dem budgetierten Aufwand richtet.
Auflösung Der Verein kann nur von der Vollversammlung verändert
oder aufgelöst werden.
Appenzell, 19.09.2002 Für die Kommission:
Die Präsidentin: Neff-Fuchs Amerei
Der Aktuar: Signer-Heim Johann