Statuten

Art, Zweck        Unter dem Namen "Jahrgängerverein 1967" Besteht ein Verein,

                          dessen Zweck es ist, die Kontakte innerhalb des Jahrgangs zu pflegen.

 

Organe              Die jeweilige Zusammenkunft (HV) findet alle fünf Jahre statt.

                          Sie regelt demokratisch alle wichtigen Geschäfte.

                          Die Kommission setzt sich zusammen aus:

                          PräsidentIn, AktuarIn, KassierIn sowie zwei BeisitzerInnen.

                          Sie erledigt die laufenden Arbeiten und orientiert die Versammlung.

                          Sie organisiert die Zusammenkünfte.

                          Sie führt die Kasse und legt der HV die revidierte Rechnung vor.

 

Jahresbeitrag  An den organisierten Anlässen wird ein Beitrag erhoben,

                          der sich nach dem budgetierten Aufwand richtet.

 

Auflösung        Der Verein kann nur von der Vollversammlung verändert

                         oder aufgelöst werden.

 

Appenzell, 19.09.2002  Für die Kommission:

                        Die Präsidentin: Neff-Fuchs Amerei

                        Der Aktuar:        Signer-Heim Johann